DATENSCHUTZ

Die FEMclub – Female Excellence in Medicine – Verein zur Förderung von Frauen in der Medizin (im folgenden FEMclub) versichert, nur solche personenbezogenen Daten seiner Mitglieder zu erheben und zu nutzen, die für die Mitgliederbetreuung und -verwaltung sowie für die Verfolgung des Vereinsziels erforderlich sind. Die vom FEMclub erhobenen und gespeicherten Daten für die Begründung, Durchführung und Beendigung, der sich durch die Satzung und den Vereinszweck definierten Mitgliedschaft, umfassen die Angaben zur Person (Name Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax-Nummer) und eventuell weitere für die Art der Mitgliedschaft notwendigen Daten [Fachzugehörigkeit, Ausbildungsstatus, Zahlungsinformationen, Position] – siehe Beitrittsformular.

Jedes Mitglied hat laut DSGVO ein Recht auf Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten. Der FEMclub verarbeitet und speichert die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur solange, solange dies für die Erfüllung der vorgenannten Zwecke erforderlich ist. Nach Zweckerreichung sowie nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten werden diese Daten gelöscht. Jedes Mitglied hat das Recht auf Berichtigung seiner Daten, Widerruf auf Einwilligungen oder Löschung personenbezogener Daten, solange dies nicht den in den Vereinsstatuten angeführten Vereinszweck widerspricht.

Der FEMclub erhebt und speichert diese Daten mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung ihrer statutengemäßen Zwecke und Aufgaben im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, die sicherstellen, dass kein unberechtigter Zugriff auf die (sowie keine widerrechtliche Verarbeitung der) zur Verfügung gestellten Daten erfolgt.

Soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig oder im Rahmen berechtigter Interessen des FEMclubs gerechtfertigt ist, werden personenbezogene Daten auch an vom FEMclub eingesetzte Auftragsverarbeiter (Dienstleister) übermittelt werden, falls diese den vom FEMclub schriftlich vorgegebenen datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen dem und sich dem FEMclub gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichten. Dazu wird mit den eingesetzten Dienstleistern eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen. Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nur statt, soweit dies zur Durchführung der Vertragserfüllung erforderlich ist.

Für Anliegen und Fragen zum Datenschutz des FEMclubs wenden Sie sich bitte an das Sekretariat: femclub@wma.co.at, Sekretariat FEMclub, c/o WMA, Alser Straße 4, 1090 Wien.

 

Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung

Vereine dürfen auf Grundlage des Art 6 DSGVO persönliche Daten der Mitglieder erheben, verarbeiten, speichern sowie übermitteln. Als Rechtsgrundlage dient im Verein häufig der Vertrag über die Mitgliedschaft gemeinsam mit der Vereinssatzung. Das Versenden von Newslettern oder die Veröffentlichung personenbezogener Informationen auf der Vereinswebseite setzt zur Erreichung des Vereinszwecks eine Einwilligungserklärung der betroffenen Mitglieder voraus.

 

Art 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. 

Unter Absatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.

(2) Die Mitgliedstaaten können spezifischere Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die Verarbeitung zur Erfüllung von Absatz 1 Buchstaben c und e beibehalten oder einführen, indem sie spezifische Anforderungen für die Verarbeitung sowie sonstige Maßnahmen präziser bestimmen, um eine rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgende Verarbeitung zu gewährleisten, einschließlich für andere besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX.

(3) Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen gemäß Absatz 1 Buchstaben c und e wird festgelegt durch
a) Unionsrecht oder
b) das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt.
Der Zweck der Verarbeitung muss in dieser Rechtsgrundlage festgelegt oder hinsichtlich der Verarbeitung gemäß Absatz 1 Buchstabe e für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Diese Rechtsgrundlage kann spezifische Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung enthalten, unter anderem Bestimmungen darüber, welche allgemeinen Bedingungen für die Regelung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Verantwortlichen gelten, welche Arten von Daten verarbeitet werden, welche Personen betroffen sind, an welche Einrichtungen und für welche Zwecke die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, welcher Zweckbindung sie unterliegen, wie lange sie gespeichert werden dürfen und welche Verarbeitungsvorgänge und -verfahren angewandt werden dürfen, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung einer rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgenden Verarbeitung, wie solche für sonstige besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX. Das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten müssen ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Zweck stehen.

(4) Beruht die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, nicht auf der Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer Rechtsvorschrift der Union oder der Mitgliedstaaten, die in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der in Artikel 23 Absatz 1 genannten Ziele darstellt, so berücksichtigt der Verantwortliche — um festzustellen, ob die Verarbeitung zu einem anderen Zweck mit demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar ist — unter anderem
a) jede Verbindung zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung,
b) den Zusammenhang, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen und dem Verantwortlichen,
c) die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere ob besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 verarbeitet werden oder ob personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 verarbeitet werden,
d) die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen,
e) das Vorhandensein geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung oder Pseudonymisierung gehören kann.